Bernhöft, Franz

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Empfohlene Zitierweise:
Eintrag von "Franz Bernhöft" im Catalogus Professorum Rostochiensium,
https://purl.uni-rostock.de/cpr/00000568
(abgerufen am 20.03.2025)

Bernhöft, Franz

Prof.
 
1877-1922 o. Professor für römisches Recht, (ab 1900) für römisches und bürgerliches Recht
(Vorgänger, Nachfolger)
bernhoeft_franz_pic.jpg

(Langeintrag)

catalogue entry

Fakultät:
1877-1922 Juristische Fakultät
Lehr- und Forschungsgebiete:
Zivilrecht, römisches und germanisches Frührecht, Rechtsvergleichung
Fachgebiet:
86 Recht


 weitere Vornamen:
Alwin Friedrich August
Lebensdaten:
geboren am 25.06.1852 in Karlikow (bei Lauenburg, Pommern)
gestorben am 27.03.1933 in Rostock
 Konfession:
evangelisch
Familie:
Vater: Gutsbesitzer
Tochter: Elisabeth Bernhöft, gilt als erste Frau die zum Studium an der Univ. Rostock zugelassen wurde

Kurzbiographie:
1870 Abitur, Stolp
Studium an den Univ. Berlin und Würzburg
1873 erste juristische Staatsprüfung
ab 1873 Referendar, Justizdienst bei den Appellationsgerichten Köslin und Greifswald
1875-1877 Privatdozent und Assistent, Univ. Heidelberg
1877-1922 o. Professor, Univ. Rostock
1888 Deputierter zum Jubiläum der Univ. Bologna
akademische Abschlüsse:
Promotion 1873 Dr. iur., Univ. Greifswald
Titel der Arbeit: Titulus justus und titulus putativus im Justianischen Rechte.
Habilitation 1875 (römisches Recht), Univ. Heidelberg
Titel der Arbeit: Der Besitztitel im römischen Recht.

akademische Selbstverwaltung:
ab 1879 mehrfach Dekan (1879/1880, 1883/1884, 1886/1887, 1887/1888, 1892/1893, 1896/1897, 1902/1903, 1908/1909, 1913/1914, 1918/1919)
ab 1886 Assessor perpetuus
1899-1900 Rektor
ab 1907 Mitglied des Konzils zur Disziplinarkammer
Funktionen:
Begründer und Mitherausgeber der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft
Begründer und Mitherausgeber des Jahrbuchs der internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft
Ehrungen:
1913 (abweichend 1912) Geheimer Justizrat

Werke (Auswahl):
Staat und Recht der römischen Königszeit im Verhältniß zu verwandten Rechten. Amsterdam 1968 (Nachdruck der Ausgabe Stuttgart 1882).
Verwandtschaftsnamen und Eheformen der nordamerikanischen Volksstämme. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Ehe. Rostock 1888.
Frauenleben in der Vorzeit. Wismar 1893.
Das neue bürgerliche Recht in gemeinverständlicher Darstellung mit Beispielen aus dem praktischen Leben. 6 Bände. Stuttgart 1902.
Aus römischem und bürgerlichem Recht: Ernst Immanuel Bekker zum 16. August 1907 überreicht. Aalen 1970 (Neudruck der Ausgabe Weimar 1907).

Quellen:
Personalakte Franz Bernhöft, UAR
weitere Literatur:
Buddrus, Michael; Fritzlar, Sigrid: Die Professoren der Universität Rostock im Dritten Reich. München 2007, S. 69.
Deutsches Biographisches Archiv II 109, 134-138; III 71, 370. (WBIS) (Link öffnen externer Link)
Wolgast, Ernst: Franz Bernhöft und seine Bedeutung für das Rechtsleben Mecklenburgs. In: Mecklenburgische Zeitschrift für Rechtspflege, Rechtswissenschaft, Verwaltung, Bd. 49 (1933), S. 389-393.
Internet-Ressourcen:
Einordnung:
Epoche 1827-1918
Epoche 1918-1933

eingestellt / geändert:
10.11.2010, klabahn / 17.11.2022, administrator

bibliography

Dokument:

Franz Alwin Friedrich August Bernhöft, am 25. Juni 1852 in Karlekow bei Lauenburg in Pommern geboren, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Würzburg in Greifswald mit der Arbeit "Titulus iustus und Titulus putativus" promoviert. 1875 habilitierte er sich bei Ernst Immanuel Bekker in Heidelberg für römisches und bürgerliches Recht mit der Schrift "Der Besitztitel im römischen Recht", in der er sich gegen die von Savigny begründete Lehre vom Eigentumsverschaffungsvertrag wendete. 1877 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für römisches Recht in Rostock. Die Juristische Fakultät hatte sich damit einen bedeutenden Juristen in ihre Reihen geholt, der Rostock bis zu seiner Emeritierung 1922 treu blieb. Am 27. März 1933 starb er in Rostock.

Seine Lehre und seine Studien, die er zunächst allein dem römischen Recht widmete, erweiterte er mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 auch auf den Bereich des BGB. Aus seinen in das neue Recht einführenden Vorträgen erwuchs eine der ersten Gesamtdarstellungen des BGB. Die gleichzeitige Wendung der Romanistik zur Interpolationenkritik rief seinen Widerstand hervor und brachte ihn vom römischen Recht ab. Statt dessen widmete er sich der Erforschung des romanischen und germanischen Frührechts und - dadurch zu Sprachvergleich und Ethnographie angeregt - der Vergleichung mit anderen Rechtsordnungen. Bernhöft war damit ein Rechtsvergleicher, der noch nicht zwischen Rechtsgeschichte und aktuellem Recht einen Trennstrich zog, sondern Rechtsvergleichung Rechtsvergleichung als Ritt zwischen den Zeiten und Rechtsordnungen verstand. Seine Vorliebe brachte er auch durch die Gründung der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft und des Jahrbuchs der internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft zum Ausdruck. Rostock wurde damit zu einer der Gründungsstätten der vergleichenden Rechtswissenschaft. Bernhöft war bei Kollegen und Studenten beliebt - nicht nur wegen seiner Gartenfeste. Er war zudem einer der ersten deutschen Professoren, die mit den Übungen, in denen Rechtsfälle im Frage- und Antwortspiel durchgesprochen wurden, eine neue Form des Rechtsunterrichts schuf.

Ralph Weber

aus: Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Universität Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 178.


Dokumente/Anhang

Anhang:
Franz Bernhöft (Ölzeichnung von Paul Moennich, 1906, Porträtsammlung, UAR)
bernhoeft_franz_pic.jpg
(44.5 KB) MD5 (als Portrait anzeigen)
Biographie (Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Univ. Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 178)
bernhoeft_franz_bgur23.html
(2.58 KB) MD5 (als Biogr. Artikel anzeigen)
Falkenberg, Paul: Die Professoren der Universität Rostock von 1600 bis 1900. Manuskript um 1900, S. 415 (UAR).
falkenberg_albumprof__p0415.jpg
(462 KB) MD5 (keine Anzeige)
bernhoeft_franz_sig.jpg
(22.7 KB) MD5 (als Unterschrift anzeigen)