(Langeintrag)
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Fakultät:
1877-1922 |
Juristische Fakultät |
Lehr- und Forschungsgebiete:
Zivilrecht, römisches und germanisches Frührecht, Rechtsvergleichung |
Lebensdaten:
geboren
am
25.06.1852
in
Karlikow (bei Lauenburg, Pommern)
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gestorben
am
27.03.1933
in
Rostock
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Familie:
Vater: |
Gutsbesitzer |
Tochter: |
Elisabeth Bernhöft, gilt als erste Frau die zum Studium an der Univ. Rostock zugelassen wurde |
Kurzbiographie:
1870 |
Abitur, Stolp |
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Studium an den Univ. Berlin und Würzburg |
1873 |
erste juristische Staatsprüfung |
ab 1873 |
Referendar, Justizdienst bei den Appellationsgerichten Köslin und Greifswald |
1875-1877 |
Privatdozent und Assistent, Univ. Heidelberg |
1877-1922 |
o. Professor, Univ. Rostock |
1888 |
Deputierter zum Jubiläum der Univ. Bologna |
akademische Abschlüsse:
Promotion |
1873 |
Dr. iur., Univ. Greifswald
Titel der Arbeit: Titulus justus und titulus putativus im Justianischen Rechte. |
Habilitation |
1875 |
(römisches Recht), Univ. Heidelberg
Titel der Arbeit: Der Besitztitel im römischen Recht. |
akademische Selbstverwaltung:
ab 1879 |
mehrfach Dekan (1879/1880, 1883/1884, 1886/1887, 1887/1888, 1892/1893, 1896/1897, 1902/1903, 1908/1909, 1913/1914, 1918/1919) |
ab 1886 |
Assessor perpetuus |
1899-1900 |
Rektor |
ab 1907 |
Mitglied des Konzils zur Disziplinarkammer |
Funktionen:
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Begründer und Mitherausgeber der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft |
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Begründer und Mitherausgeber des Jahrbuchs der internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft |
Ehrungen:
1913 (abweichend 1912) |
Geheimer Justizrat |
Werke (Auswahl):
Staat und Recht der römischen Königszeit im Verhältniß zu verwandten Rechten. Amsterdam 1968 (Nachdruck der Ausgabe Stuttgart 1882). |
Verwandtschaftsnamen und Eheformen der nordamerikanischen Volksstämme. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Ehe. Rostock 1888. |
Frauenleben in der Vorzeit. Wismar 1893. |
Das neue bürgerliche Recht in gemeinverständlicher Darstellung mit Beispielen aus dem praktischen Leben. 6 Bände. Stuttgart 1902. |
Aus römischem und bürgerlichem Recht: Ernst Immanuel Bekker zum 16. August 1907 überreicht. Aalen 1970 (Neudruck der Ausgabe Weimar 1907). |
Quellen:
Personalakte Franz Bernhöft, UAR
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weitere Literatur:
Buddrus, Michael; Fritzlar, Sigrid: Die Professoren der Universität Rostock im Dritten Reich. München 2007, S. 69.
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Deutsches Biographisches Archiv II 109, 134-138; III 71, 370. (WBIS)
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Wolgast, Ernst: Franz Bernhöft und seine Bedeutung für das Rechtsleben Mecklenburgs. In: Mecklenburgische Zeitschrift für Rechtspflege, Rechtswissenschaft, Verwaltung, Bd. 49 (1933), S. 389-393.
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Einordnung:
Epoche
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1827-1918 |
Epoche
|
1918-1933 |
eingestellt / geändert:
10.11.2010, klabahn
/
17.11.2022, administrator
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bibliography
Dokument:
Franz Alwin Friedrich August Bernhöft, am 25. Juni 1852 in Karlekow bei Lauenburg in Pommern geboren, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Würzburg in Greifswald mit der Arbeit "Titulus iustus und Titulus putativus" promoviert. 1875 habilitierte er sich bei Ernst Immanuel Bekker in Heidelberg für römisches und bürgerliches Recht mit der Schrift "Der Besitztitel im römischen Recht", in der er sich gegen die von Savigny begründete Lehre vom Eigentumsverschaffungsvertrag wendete. 1877 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für römisches Recht in Rostock. Die Juristische Fakultät hatte sich damit einen bedeutenden Juristen in ihre Reihen geholt, der Rostock bis zu seiner Emeritierung 1922 treu blieb. Am 27. März 1933 starb er in Rostock.
Seine Lehre und seine Studien, die er zunächst allein dem römischen Recht widmete, erweiterte er mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 auch auf den Bereich des BGB. Aus seinen in das neue Recht einführenden Vorträgen erwuchs eine der ersten Gesamtdarstellungen des BGB. Die gleichzeitige Wendung der Romanistik zur Interpolationenkritik rief seinen Widerstand hervor und brachte ihn vom römischen Recht ab. Statt dessen widmete er sich der Erforschung des romanischen und germanischen Frührechts und - dadurch zu Sprachvergleich und Ethnographie angeregt - der Vergleichung mit anderen Rechtsordnungen. Bernhöft war damit ein Rechtsvergleicher, der noch nicht zwischen Rechtsgeschichte und aktuellem Recht einen Trennstrich zog, sondern Rechtsvergleichung Rechtsvergleichung als Ritt zwischen den Zeiten und Rechtsordnungen verstand. Seine Vorliebe brachte er auch durch die Gründung der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft und des Jahrbuchs der internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft zum Ausdruck. Rostock wurde damit zu einer der Gründungsstätten der vergleichenden Rechtswissenschaft. Bernhöft war bei Kollegen und Studenten beliebt - nicht nur wegen seiner Gartenfeste. Er war zudem einer der ersten deutschen Professoren, die mit den Übungen, in denen Rechtsfälle im Frage- und Antwortspiel durchgesprochen wurden, eine neue Form des Rechtsunterrichts schuf.
Ralph Weber
aus: Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Universität Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 178.
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Dokumente/Anhang
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