Franz Alwin Friedrich August Bernhöft, am 25. Juni 1852 in Karlekow bei Lauenburg in Pommern geboren, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Würzburg in Greifswald mit der Arbeit "Titulus iustus und Titulus putativus" promoviert. 1875 habilitierte er sich bei Ernst Immanuel Bekker in Heidelberg für römisches und bürgerliches Recht mit der Schrift "Der Besitztitel im römischen Recht", in der er sich gegen die von Savigny begründete Lehre vom Eigentumsverschaffungsvertrag wendete. 1877 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für römisches Recht in Rostock. Die Juristische Fakultät hatte sich damit einen bedeutenden Juristen in ihre Reihen geholt, der Rostock bis zu seiner Emeritierung 1922 treu blieb. Am 27. März 1933 starb er in Rostock.
Seine Lehre und seine Studien, die er zunächst allein dem römischen Recht widmete, erweiterte er mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 auch auf den Bereich des BGB. Aus seinen in das neue Recht einführenden Vorträgen erwuchs eine der ersten Gesamtdarstellungen des BGB. Die gleichzeitige Wendung der Romanistik zur Interpolationenkritik rief seinen Widerstand hervor und brachte ihn vom römischen Recht ab. Statt dessen widmete er sich der Erforschung des romanischen und germanischen Frührechts und - dadurch zu Sprachvergleich und Ethnographie angeregt - der Vergleichung mit anderen Rechtsordnungen. Bernhöft war damit ein Rechtsvergleicher, der noch nicht zwischen Rechtsgeschichte und aktuellem Recht einen Trennstrich zog, sondern Rechtsvergleichung Rechtsvergleichung als Ritt zwischen den Zeiten und Rechtsordnungen verstand. Seine Vorliebe brachte er auch durch die Gründung der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft und des Jahrbuchs der internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft zum Ausdruck. Rostock wurde damit zu einer der Gründungsstätten der vergleichenden Rechtswissenschaft. Bernhöft war bei Kollegen und Studenten beliebt - nicht nur wegen seiner Gartenfeste. Er war zudem einer der ersten deutschen Professoren, die mit den Übungen, in denen Rechtsfälle im Frage- und Antwortspiel durchgesprochen wurden, eine neue Form des Rechtsunterrichts schuf.
Ralph Weber
aus: Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Universität Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 178.