Böhlau wurde am 4. Januar 1833 in Halle an der Saale als Sohn eines Goldschmieds geboren und studierte Rechtswissenschaft in seiner Heimatstadt sowie in Heidelberg, Kiel und Berlin. Nach Promotion und Justizdienst habilitierte er sich 1855 in Halle und wurde zunächst nach Greifswald (1862), dann nach Rostock (1863) berufen. Im Mittelpunkt seiner Lehrveranstaltungen standen das deutsche Recht, speziell die deutsche und die mecklenburgische Rechtsgeschichte. Er gehörte der juristischen Prüfungskommission an, war Ordinarius der Spruchfakultät und als Assessor perpetuus in der Verwaltung der Universität tätig. Im Jahr 1882 folgte er einem Ruf an die Universität Würzburg, erkrankte jedoch bald danach und mußte 1885 seine Lehrtätigkeit beenden. Er starb am 24. Februar 1887.
In seinen zahlreichen Veröffentlichungen behandelte Böhlau vom konservativen Standpunkt aus Themen der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtsgeschichte, u.a. die Leibeigenschaft. Seine bleibenden wissenschaftlichen Leistungen liegen auf dem Gebiet der regionalen Rechtsgeschichte. Neben einer Darstellung des mecklenburgischen Kriminalrechts (1867) ist das mehrbändige "Mecklenburgische Landrecht" (1872, 1880) sein bedeutendstes Werk, das auf breiter Quellengrundlage beruht. Als weithin anerkanntes Verdienst für die Entwicklung der Rechtsgeschichte als akademischer Disziplin gilt Böhlaus Initiative zur Gründung der Zeitschrift für Rechtsgeschichte (1861-1878), die im Verlag seines Bruders Hermann Böhlau erschien und als Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte bis heute das international anerkannte Organ der germanistischen, romanistischen und kirchlichen Rechtsgeschichte ist.
Gerhard Heitz
aus: Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Universität Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 157.