Quistorp wurde am 30. Oktober 1737 in einer angesehenen mecklenburgischen Gelehrtenfamilie geboren, der mehrere Professoren der Rostocker Universität entstammten. Sein Vater war als Professor der Medizin ebenfalls dort tätig. Hier begann und beendete Quistorp - durch den Siebenjährigen Krieg am Besuch anderer Universitäten gehindert - sein Studium der Rechtswissenschaft und promovierte 1759 mit der Dissertation "Utrum unus testis faciat torturae locum?" zum Doctor iuris. Anschließend arbeitete er als freier Advokat in Rostock, lehrte aber bereits als Dozent an der Juristischen Fakultät und machte sich vor allem als Kriminalist, aber auch als Kirchenrechtler einen guten Namen. Er beteiligte sich an der Herausgabe mehrerer mecklenburgischer Zeitschriften und beriet den Rostocker Bürgermeister Jakob Heinrich Baleke durch kriminalistische Gutachten. In dieser Zeit verfaßte er auch sein strafrechtliches Hauptwerk, die "Grundsätze des deutschen peinlichen Rechts" (1770). Vor allem diesem Buch hatte er es zu verdanken, daß er 1772 zum Professor der Jurisprudenz an die Universität Bützow berufen wurde. Im Jahr 1775 erhielt er von Herzog Friedrich von Mecklenburg-Schwerin den Auftrag zur Erarbeitung eines Kriminalgesetzbuchs, an dem er bis 1777 arbeitete. Sein Entwurf hat nicht nur die Billigung des Auftraggebers, sondern im norddeutschen Raum generell viel Anerkennung gefunden, obgleich sein Werk nicht unmittelbar zu einem Strafgesetzbuch umgesetzt wurde. Es trug deutlich aufklärerische und reformorientierte Züge, indem etwa neben Leibes- und Lebensstrafen mit Haft- und Arbeitsstrafen neue Bußregelungen konzipiert wurden und die Folter als Mittel der Wahrheitsfindung abgelehnt wurde. Als Anerkennung für seine Leistung erhielt Quistorp 1780 den Titel eines königlich-schwedischen Oberappellationsgerichtsrats und wurde zum Beisitzer des Obersten Gerichtshofs in Wismar bestellt. Auch in diesem Amt setzte er sein aufklärerisches Wirken fort und konnte als einen persönlichen Erfolg die Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin erleben. Aufgrund seiner zahlreichen Verdienste um die Strafrechtspflege wurde er im Jahr 1792 in den Adelsstand erhoben. Am 15. März 1795 ist er in Wismar gestorben.
Ralph Weber
aus: Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Universität Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 126.