Birkmeyer, Karl (von)

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Empfohlene Zitierweise:
Eintrag von "Karl (von) Birkmeyer" im Catalogus Professorum Rostochiensium,
https://purl.uni-rostock.de/cpr/00001063
(abgerufen am 24.01.2025)

Birkmeyer, Karl (von)

Prof.
 
1874-1877 ao. Professor der Rechte
1877-1886 o. Professor der Rechte/Strafrecht
(Vorgänger, Nachfolger)
birkmeyer_karl_pic.jpg

(Langeintrag)

catalogue entry

Fakultät:
1874-1886 Juristische Fakultät
Lehr- und Forschungsgebiete:
Strafrecht, Prozessrecht, Rechtsphilosophie
Fachgebiet:
86 Recht


 weitere Vornamen:
Friedrich Ruprecht
Lebensdaten:
geboren am 27.06.1847 in Nürnberg
gestorben am 29.02.1920 in München
 Konfession:
evangelisch
Familie:
Vater: Johannes Matthäus Birkmeyer, Arzt, Nürnberg
Mutter: Rosette Birkmeyer, geb. Seger

Kurzbiographie:
1865 Abitur, Nürnberg
1865-1872 Studium der Rechte, Univ. München, Univ. Heidelberg und Univ. Würzburg
1874 Privatdozent, Univ. München
1874-1877 ao. Professor der Rechte, Univ. Rostock
1877-1886 o. Professor der Rechte/Strafrecht, Univ. Rostock
ab 1886 o. Professor, Univ. München
akademische Abschlüsse:
Promotion 1870 Dr. iur., Univ. Erlangen
Habilitation 1874 Dr. iur. habil., Univ. München
Titel der Arbeit: Die Exceptionen im bonae fidei judicium.

akademische Selbstverwaltung:
1878-1879 Dekan
1882 Dekan
1882-1883 Dekan
1882-1886 Assessor perpetuus
1884-1885 Rektor
Funktionen:
ab 1903 Mitglied des Komitees für die Vorarbeiten zur Revision des Strafgesetzbuches
1881 Mitbegründer der „Mecklenburgischen Zeitschrift für Rechtspflege und Rechtswissenschaft“
1901 Mitherausgeber der „Enzyklopädie der Rechtswissenschaft“
Mitbegründer der „Kritischen Beiträge zur Strafrechtsreform“
Mitarbeiter an der „Kritischen Vierteljahresschrift“
Mitarbeiter am „Archiv für Strafrecht“
Mitarbeiter am „Gerichtssaal“

Werke (Auswahl):
Der Begriff der Streiteinlassung des Beklagten nach der Reichscivilproceßordnung und seine Vorgeschichte. Freiburg 1883.
Zusammenstellung der gesammten bis jetzt zur Reichs-Civilprozessordnung erschienenen Literatur geordnet nach der Reihenfolge der Gesetzes-Paragraphen. Berlin 1884.
Encyklopädie der Rechtswissenschaft. Berlin 1901.
Was lässt von Liszt vom Strafrecht übrig?: eine Warnung vor der modernen Richtung im Strafrecht. München 1907.
Der Tod des Verbrechers in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozeß. München 1908.

Quellen:
Personalakte Birkmeyer, Karl von, UAR (Zuarbeit von Jenny Wiesmüller)
weitere Literatur:
Deutsches Biographisches Archiv I 104,15-16; II 127,61-65; III 82,132-134 (WBIS) (Link öffnen externer Link)
Beling, Ernst: Karl v. Birkmeyer. In: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Bd. 20.1920, Baden-Baden, S. 307 - 324
Internet-Ressourcen:
Einordnung:
Epoche 1827-1918

eingestellt / geändert:
10.11.2010, klabahn / 17.11.2022, administrator

bibliography

Dokument:

Birkmeyer wurde am 27. Juni 1847 in Nürnberg als Sohn des Arztes Johann Matthäus Birkmeyer geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaft in München, Heidelberg und Würzburg. 1870 promovierte er in Erlangen noch vor seinem Staatsexamen 1872. In München habilitierte er sich 1874 mit der Schrift "Die Exceptionen im bonae fidei judicium". Nur wenige Monate später erreichte ihn der Ruf an die Universität Rostock, wo der im römischen Recht Habilitierte am 23. Oktober 1874 im Alter von nur 27 Jahren zum außerordentlichen Professor für Strafrecht, Strafprozeß und Zivilprozeß ernannt wurde. Auf Antrag der Juristischen Fakultät wurde er am 17. November 1877 sodann als Nachfolger von Karl Dugge zum Ordinarius ernannt. Nach zwölf Jahren fruchtbarer wissenschaftlicher Tätigkeit in Rostock erhielt Birkmeyer 1886 den Ruf an seine Heimatuniversität München. Dieser Stadt blieb der Musikliebhaber und Sammler alter Münzen auch nach seiner Emeritierung treu; dort starb er, mittlerweile in den Adelsstand erhoben, am 29. Februar 1920.

Birkmeyer war einer der populärsten Vertreter des modernen Strafrechts, der vehement für die damals noch nicht allgemein anerkannte Trennung zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld eintrat und als Anhänger der idealistischen Rechtsphilosophie eine eigene Theorie zur Kausalität im Strafrecht entwarf ("Ursache ist nicht jede, sondern nur die wirksamste Bedingung"), andererseits war er ein Vertreter der klassischen Strafrechtsschule und Anhänger der Vergeltungstheorie, der den Zweck der Strafe als Mittel der Vergeltung begangenen Unrechts betonte. Hier wurde er zum erbitterten Gegner der von Franz von Liszt (gest. 1919) begründeten soziologischen Strafrechtslehre. Der Fundierung und Ausgestaltung dieser Überzeugung galten viele seiner Schriften bis zu dem 1914 erschienenen Band "Schuld und Gefährlichkeit". Wenn auch dies Birkmeyer bei denen, die sich "zum Neuen um der Neuheit willen bekennen", zu Unrecht den Ruf eines "zaghaften Reaktionärs" einbrachte, blieb er doch einer der namhaftesten Forderer grundlegender Reformen des Strafrechtssystems.

Ralph Weber

aus: Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Universität Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 166.


Dokumente/Anhang

Anhang:
Karl (von) Birkmeyer (In: Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Univ. Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 166)
birkmeyer_karl_pic.jpg
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Biographie (Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Univ. Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 166)
birkmeyer_karl_bgur23.html
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Falkenberg, Paul: Die Professoren der Universität Rostock von 1600 bis 1900. Manuskript um 1900, S. 414 (UAR).
falkenberg_albumprof__p0414.jpg
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Unterschrift
birkmeyer_karl_sig.jpg
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