Birkmeyer wurde am 27. Juni 1847 in Nürnberg als Sohn des Arztes Johann Matthäus Birkmeyer geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaft in München, Heidelberg und Würzburg. 1870 promovierte er in Erlangen noch vor seinem Staatsexamen 1872. In München habilitierte er sich 1874 mit der Schrift "Die Exceptionen im bonae fidei judicium". Nur wenige Monate später erreichte ihn der Ruf an die Universität Rostock, wo der im römischen Recht Habilitierte am 23. Oktober 1874 im Alter von nur 27 Jahren zum außerordentlichen Professor für Strafrecht, Strafprozeß und Zivilprozeß ernannt wurde. Auf Antrag der Juristischen Fakultät wurde er am 17. November 1877 sodann als Nachfolger von Karl Dugge zum Ordinarius ernannt. Nach zwölf Jahren fruchtbarer wissenschaftlicher Tätigkeit in Rostock erhielt Birkmeyer 1886 den Ruf an seine Heimatuniversität München. Dieser Stadt blieb der Musikliebhaber und Sammler alter Münzen auch nach seiner Emeritierung treu; dort starb er, mittlerweile in den Adelsstand erhoben, am 29. Februar 1920.
Birkmeyer war einer der populärsten Vertreter des modernen Strafrechts, der vehement für die damals noch nicht allgemein anerkannte Trennung zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld eintrat und als Anhänger der idealistischen Rechtsphilosophie eine eigene Theorie zur Kausalität im Strafrecht entwarf ("Ursache ist nicht jede, sondern nur die wirksamste Bedingung"), andererseits war er ein Vertreter der klassischen Strafrechtsschule und Anhänger der Vergeltungstheorie, der den Zweck der Strafe als Mittel der Vergeltung begangenen Unrechts betonte. Hier wurde er zum erbitterten Gegner der von Franz von Liszt (gest. 1919) begründeten soziologischen Strafrechtslehre. Der Fundierung und Ausgestaltung dieser Überzeugung galten viele seiner Schriften bis zu dem 1914 erschienenen Band "Schuld und Gefährlichkeit". Wenn auch dies Birkmeyer bei denen, die sich "zum Neuen um der Neuheit willen bekennen", zu Unrecht den Ruf eines "zaghaften Reaktionärs" einbrachte, blieb er doch einer der namhaftesten Forderer grundlegender Reformen des Strafrechtssystems.
Ralph Weber
aus: Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Universität Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 166.