Arno Hübner wurde am 10.09.1893 als Sohn von Hermann und Clara Hübner in Burg bei Magdeburg geboren. Dort verbrachte er auch seine Schulzeit, bis er nach dem Abitur 1913 ein Studium der Geschichte und Kunstgeschichte in den Städten München, Leipzig und Berlin aufnahm. Dieses wurde vorzeitig durch den Ausbruch des Ersten Weltkriegs unterbrochen und Hübner diente zuletzt als Leutnant der Reserve im 6. Feldartillerie-Regiment. Nach Ende des Weltkrieges nahm er 1919 in Berlin, Freiburg und Halle erneut ein Studium auf, dieses Mal der Rechtswissenschaften. Dieses schloss er 1922 mit dem Referendar-Examen ab und arbeitete seit 1923 als Verwaltungsbeamter. Im Mai 1925 übernahm er das Amt des Regierungsassessors beim Landrat in Altenkirchen im Rheinland, ab 1927 war er in gleicher Position bei der Regierung in Wiesbaden tätig. Von 1928 bis 1933 war er Landrat der SPD von Oldenburg (Holstein).
Mit Machtübernahme der NSDAP 1933 wurde Hübner für drei Jahre arbeitslos, ehe er 1937 bei der Allianz zunächst eine Anstellung als Versicherungsinspektor fand. Die darauf folgenden Jahre bis Kriegsende arbeitete er für dieselbe Versicherung als Geschäftsstellenleiter in Lodz und Danzig. Im August 1945 tritt Hübner sein Amt als Landrat in Bergen auf Rügen an und es scheint, als sei dies der Beginn seiner engen Verbindung zu Norddeutschland, auf die er sich später immer wieder berufen wird, wenn es um seine Versetzung nach Jena geht. Nur zwei Jahre später, im August 1947, wurde Hübner als ordentlicher Professor an die neu gegründete Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Rostock berufen. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte bildeten dabei die Staats- und Verwaltungswissenschaft sowie die Rechtswissenschaft. Noch im selben Jahr erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommerns in Schwerin. Dies hatte zur Folge, dass Bedenken seitens der Universitätsleitung in Bezug auf die Wahrnehmung seiner Lehrverpflichtungen aufkamen:
"Ich nehme an, dass Sie sich in Anbetracht des sehr ehrenvollen, aber auch sehr arbeitsreichen neuen Amtes zu einer hauptbeamtlichen Tätigkeit an der Universität Rostock jetzt nicht in der Lage sehen." (UAR, Personalakte, Bl. 26)
Nach längeren Querelen, ob Hübner ordentlicher Professor der Universität bleiben kann und wie mit der Vergütung umzugehen sei, wurde von der mecklenburgischen Landesregierung, im Ministerium für Volkbildung, folgendes beschlossen:
"Herr Professor Dr. Hübner bleibt mit vollen Rechten ordentlicher Professor der Universität Rostock. Er kann jedoch für die Wahrnehmungen der Professur nur das aufkommende Vorlesungshonorar und notfalls für Aufwendungen, die durch die Wahrnehmungen der Professur entstehen, eine besondere einmalige Vergütung in bescheidenen Grenzen erhalten."
Weiterhin wurde festgestellt:
"Damit bleibt der Universität Rostock nicht nur die sehr wertvolle Arbeitskraft des Herrn Professor Dr. Hübner erhalten, sondern ich glaube die Tatsache, dass die Universität den Herrn Präsidenten des Verwaltungsgerichts des Landes Mecklenburg in ihren Mauern beherbergt, wird auf das Universitätsleben sehr belebend und anregend wirken." (UAR, Personalakte, Bl. 29)
Nachdem Hübner also sowohl seine Pflichten als ordentlicher Professor an der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät wie auch die des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts wahrnahm, erfolgte im Jahr 1950 ein Berufungsantrag der Juristischen Fakultät der Universität Rostock, die Prof. Hübner einen unbesetzten Lehrstuhl übergeben wollte, der nach seinem Wunsche "Soziologie des Rechts" heißen sollte (UAR, Personalakte, Bl. 64). Dieser kam jedoch zu Hübners großem Bedauern nie zustande. Dies lag nicht zuletzt an internen Streitereien innerhalb der Juristischen Fakultät um die Übernahme einzelner Vorlesungen, die dazu führten, dass Hübner 1950 einem Ruf an die Juristische Fakultät in Jena folgte. Eindringlich wies er jedoch darauf hin, dass dies nicht seinem Wunsch entspräche und er mit der Bereitstellung einer Stelle an der Universität Rostock jederzeit dorthin zurückkehren würde. Die Übernahme von Lehrveranstaltungen in Greifswald nahm er dafür mit in Kauf.
"Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass im Zuge der Ausgestaltung des gesellschaftswissenschaftlichen Studiums ein Lehrstuhl für Staatslehre […] und Staats- und Wirtschaftsaufbau der DDR – so will ich ihn kurzerhand bezeichnen – sei es als Immediatlehrstuhl (der der Universität unmittelbar anzugliedern wäre) oder als ein bei einer Fakultät, etwa der Philosophischen, einzurichtender Lehrstuhl für die Festigung eines neuen Staatsbewusstseins unter der Studentenschaft von besonderer Bedeutung ist. Die genannten Disziplinen sind z. Zt. in Rostock und Greifswald verwaist. Im Wintersemester 1949/1950 las ich 'Staats- und Verfassungsprobleme der Gegenwart' für Hörer aller Fakultäten in der überfüllten Aula in Rostock. Indem ich auf die Hervorhebung der Interessen, die mich und meine Familie an Norddeutschland binden, verzichte, bitte ich Sie, die Frage noch einmal einer gründlichen Prüfung zu unterziehen, ob sich für mich nicht doch noch eine Verwendung als Ordinarius in Rostock ermöglichen lässt, indem ich gleichzeitig meiner Bereitschaft Ausdruck gebe, in Greifswald Parallelvorlesungen zu halten." (UAR, Personalakte, Bl. 72-73)
Hübners Wunsch nach einer Weiterbeschäftigung an der Universität Rostock wurde nicht entsprochen und so legte er auch sein Amt als Präsident des Verwaltungsgerichtshofs am 01. September 1951 nieder und siedelte nach Jena über. Dort bekleidete von 1955 bis zum Jahre der Emeritierung 1959 das Universitätsamt des Dekans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Hübner starb 1973 im Alter von 89 Jahren in Jena.
Sandra Schütt, Studentenbeitrag aus dem Jahr 2010.