Kanzler

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Catalogus Cancellariorum Academiae Rostochiensis

Kanzler, Vizekanzler, Regierungsbevollmächtigte, Kuratoren, Verwaltungsdirektoren,
Direktoren für Planung und Ökonomie an der Universität Rostock 1419-2019



Bischöfe von Schwerin und Administratoren des Bistums 1419-1648
siehe Liste der Bischöfe von Schwerin (Wikipedia)

regierende Herzöge und Großherzöge von Mecklenburg(-Schwerin) 1648-1918
siehe Liste der mecklenburgischen Herzöge und Großherzöge (Wikipedia)


Adolph Friedrich Loccenius, Justizkanzleidirektor
1789-1793 Vizekanzler und Kurator

( Oluf Gerhard Tychsen ), Professor
1813 ehrenhalber zum Vizekanzler ernannt

Friedrich von Schmidt
1819-1820 Regierungsbevollmächtiger

Carl Friedrich von Both, Justizkanzleidirektor
1820-1848 Regierungsbevollmächtiger
1836-1870 Vizekanzler

Maximilian von Liebeherr, Justizkanzleidirektor/ Landgerichtspräsident
1870-1896 Vizekanzler

Albrecht Wendhausen, Landgerichtspräsident
1896-1897 Vizekanzler

Friedrich Ahmsetter, Oberlandesgerichtsrat
1898-1901 Vizekanzler

Gerhard von Buchka, Direktor der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt im Ruhestand
1902-1918 Vizekanzler
1918-1929 Regierungsbevollmächtigter

Paul Siegfried, Generalstaatsanwalt
1929-1934 Regierungsbevollmächtigter

Otto Dehns, Dezernatsleiter im Mecklenburgischen Ministerium für Unterricht
1934-1938 Regierungsbevollmächtigter (kommissarisch)
1938-1943 Kurator

Rudolf Krüger, Abteilungsleiter Wissenschaft im Mecklenburgischen Staatsministerium
1943-1945 Kurator (kommissarisch)

Richard Moeller
1945 Kurator

Wilhelm Heinrich
1945 Kurator (kommissarisch)

Erich Schlesinger
1945-1948 Kurator

Franz Wohlgemuth, Kurator der Universität Greifswald
1949 Kurator (kommissarisch)


Werner Neumann
1949-1950 Verwaltungsdirektor (kommissarisch)

Rudolf Wobith
1950-1958 Verwaltungsdirektor

Wolfgang Hallier
1958-1960 Verwaltungsdirektor (kommissarisch)

Bernhard Wandt
1960-1962 Verwaltungsdirektor

Bruno Schrage
1962-1968 Verwaltungsdirektor

Siegfried Hellwig
1969-1978 Direktor für Planung und Ökonomie

Werner Schmidtke
1978-1984 Direktor für Planung und Ökonomie

Dieter Borchmann
1985-1990 Verwaltungsdirektor
1990-1991 Kanzler (kommissarisch)


Johann Peter Schäfer
1991-1993 Kanzler

Joachim Wittern
1993-2009 Kanzler

Dagmar Börner
2009-2011 amtierende Kanzlerin

Mathias Neukirchen
2011-2017 Kanzler

Jan Tamm
2017-2018 amtierender Kanzler
seit 2018 Kanzler


Verwaltung der Universitätskliniken

Wolfgang Hallier
1964-1969 Verwaltungsdirektor der Medizinischen Fakultät
1969-1972 Stellvertretender Direktor des Bereichs Medizin für Planung und Ökonomie

Walter Bruger
1972-1977 Stellvertretender Direktor des Bereichs Medizin für Planung und Ökonomie
1977-1991 Verwaltungsdirektor des Bereiches Medizin

Volker Kästner
1991-2000 Verwaltungsdirektor des Universitätsklinikums

Wolfgang Kalkhof
2001-2003 Verwaltungsdirektor des Universitätsklinikums

Bettina Irmscher
2003-2006 Verwaltungsdirektorin des Universitätsklinikums
2006-2013 Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums

Harald Jeguschke

seit 2013 Kaufmännischer Vorstand der Universitätsmedizin

 


Einführung
von Karsten Labahn

Der Kanzler einer Universität ist keine über die Jahrhunderte fest umrissene Institution, sondern hat einen starken Funktions- und Bedeutungswandel erfahren. Für das Amt des Kanzlers ist kennzeichnend, dass es außerhalb der Korporation der Lehrenden und Lernenden der Universitäten stand und eine gewisse Aufsicht über diese ausübte. Die Kanzler an mittelalterlichen Universitäten - meist hohe kirchliche Amtsträger am Universitätsort als Vertreter der päpstlichen Universalgewalt - wachten über die Verleihung akademischer Grade und garantierten so die formale Gültigkeit der an jeder Universität erworbenen Lehrbefähigung im gesamten Einflussbereich der Kirche.

Das päpstliche Gründungsprivileg (Link öffnen) für die Universität Rostock von 1419 bestimmte die Schweriner Bischöfe zu Kanzlern und die Rostocker Archidiakone zu ihren Stellvertretern. Studenten, die nach erfolgreichem Studium zum Magister oder Doktor promoviert werden wollten, sollten dem Kanzler präsentiert werden und von diesem die Lehrbefugnis und den Grad verliehen bekommen. Nach der Reformation und endgültig mit dem Westfälischen Frieden 1648 gelangte das Schweriner Bistum und damit auch das Kanzellariat der Universität Rostock an das mecklenburgische Herzogshaus. Die regierenden Herzöge bzw. Großherzöge von Mecklenburg übten ihr Recht als Kanzler bis 1918 aus, während es anderswo meist schon längst dauerhaft deligiert worden war oder an Bedeutung verloren hatte. Bei jeder Promotion in Rostock wurde die Zustimmung des Herzogs in seiner Funktion als Kanzler eingeholt und eine Gebühr entrichtet. Die tatsächliche Erteilung der Erlaubnis war allerdings schon lange zumeist Formsache. Für den eigentlichen Vollzug der Graduierung im Rahmen der Promotionsfeier wurde ein Prokanzler unter den Rostocker Professoren benannt, meist der Dekan der Fakultät.

Von diesem ursprünglichen Kanzellariat ist die Funktion eines vom Staat mit der Aufsicht und Fürsorge über die Universität Beauftragten zu unterscheiden, wie es an vielen anderen Universitäten seit dem 18. Jahrhundert in so genannten Kuratoren bestand. In Rostock ernannte der Herzog erstmalig 1789 einen Vice-Kanzler und Curator für die Universität (Dokument öffnen). Nach dessen Tod vier Jahre später wurde das Amt allerdings für lange Zeit nicht wieder besetzt, sondern "zum Besten der Cassen eingezogen". Die Ernennung des Professors Oluf Gerhard Tychsen zum Vizekanzler im Jahr 1813 war lediglich eine unter vielen persönlichen Ehrungen anlässlich seines 50jährigen Dienstjubiläums und nicht mit irgendwelchen Amtsaufgaben verbunden.

Die Karlsbader Beschlüsse 1819 machten eine politische Aufsicht über die Universitäten der Deutschen Bundesstaaten verbindlich: "Es soll bei jeder Universität ein mit zweckmäßiger Instruction und ausgedehnten Befugnissen versehener, am Ort der Universität residierender außerordentlicher landesherrlicher Bevollmächtigter, entweder in der Person des bisherigen Curators oder eines andern, von der Regierung dazu tüchtig befundenen Mannes angestellt werden." Mit dem Vizedirektor der Rostocker Justizkanzlei Carl Friedrich von Both übernahm eine Persönlichkeit das Amt des Regierungsbevollmächtigten, die die Rostocker Universität über ein halbes Jahrhundert hinweg entscheidend prägen sollte. Zunehmend konnte von Both seinen Einfluss auf die Universität ausbauen, etwa bei der Neuregelung des Verhältnisses zwischen Universität, Stadt und Landesherrschaft 1827 oder bei der Ausarbeitung neuer Statuten. Als Vorsitzender einer Kommission für die Universitätsfinanzen nahm er zudem die entscheidende Stellung innerhalb der Universitätsverwaltung ein. 1836 wurde von Both zum Vize-Kanzler ernannt und neue Instruktionen (Link öffnen) erweiterten und festigten seinen Einfluss. Der Vizekanzler stand nun faktisch als Beauftragter des Herzogs vor Ort neben dem Rektor und der akademischen Selbstverwaltung. Er sollte allerdings "nicht als eigene Zwischenbehörde" zwischen landesherrlicher Regierung und Universität, sondern als "Vereinigungs- und Vermittlungspunkt" anzusehen sein. Weitreichende Befugnisse im ökonomischen und in der Aufsicht über den akademischen Bereich ermöglichten von Both eine mächtige Position an der Universität. Die konkrete rechtliche Stellung des Vizekanzlers im Verhältnis zum Rektor blieb aber immer umstritten.

Nach von Boths Ausscheiden übten weitere Rostocker Justizkanzleidirektoren bzw. Landgerichtspräsidenten im Nebenamt die Funktion des Vizekanzlers an der Universität Rostock aus. Weiterhin galten mit wenigen Änderungen die Instruktionen für von Both von 1837. Zugleich leiteten die Vizekanzler die zunehmend arbeitsintensive Verwaltung der Universitätsfinanzen und des akademischen Bauwesens und wickelten den Schriftverkehr zwischen Universität und Ministerium ab. 1918 wurde die Amtsbezeichnung in Regierungsbevollmächtigter an der Universität Rostock geändert. Dieser war wiederum zugleich Staatskommissar der Verwaltungsbehörde für die Finanzen der Universität. Zwischen 1934 und 1945 übernahmen die zuständigen Abteilungsleiter im mecklenburgischen Ministerium selbst kommissarisch das Amt des Regierungsbevollmächtigten bzw. ab 1938 des Kurators.

In den Nachkriegsjahren wirkte vor allem Erich Schlesinger als nun hauptamtlicher Kurator beim Aufbau der Rostocker Universität. 1949 wurde die Kuratorialverfassung an den Universitäten der DDR abgeschafft. Der Rektor übernahm die Gesamtleitung und ein ihm unterstellter Verwaltungsdirektor bzw. ein Direktor für Planung und Ökonomie die Leitung der Verwaltung der Universität.

Nach 1990 wurde in der Verfassung der Universität Rostock und im Landeshochschulgesetz die Stellung eines Kanzlers an der Universität Rostock als Leiter der Verwaltung, Mitglied des Rektorats und Beauftragter für den Haushalt eingerichtet.

Ein besonders umfangreicher Bereich in der Verwaltung der Universität betraf die Universitätskliniken. Zunächst bestanden hierfür eigene Beamte bzw. Unterabteilungen, bevor 1964 die Verwaltung der Medizinischen Fakultät von der Verwaltung der Universität getrennt wurde. Die Klinikverwaltung ist seitdem eine selbstständige Einrichtung unter Leitung eines eigenen Direktors.


Quellen und Literatur:

Univ.-Archiv Rostock, Akten der Bestände Kurator und Rektorat, Personalakten

Laetitia Boehm: Cancellarius Universitatis. Die Universität zwischen Korporation und Staatsanstalt. In: Chronik der Ludwig-Maximilians-Universität München 1964/1965, S. 186-204.

Geschichte der Universität Rostock 1419-1969. Festschrift zur Fünfhundertfünfzig-Jahr-Feier. Berlin 1969.

Adolph Hofmeister: Zur Geschichte der Landesuniversität, 2. Das Kanzleramt und die Doktorpromotionen. In: Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock 4 (1906) 3, S. 78-84. (Link öffnen)

Bernhard Wandt: Kanzler, Vizekanzler und Regierungsbevollmächtigte der Universität Rostock 1419-1870. Diss. (masch.) Rostock 1969.

Jörn Wüstenberg: Die Entwicklung des Kanzleramtes der Universität Rostock als Form staatlicher Wissenschaftsorganisation. In: Kersten Krüger (Hg.): Die Universität Rostock zwischen Sozialismus und Hochschulerneuerung. Zeitzeugen berichten. Teil 2. Rostock 2008, S. 35-52. (Dokument öffnen)

Karsten Labahn, Juli 2008