Der Patriziersohn Cothmann, geboren am 6.. Dezember 1557 in Lemgo in Westfalen, hatte vier Jahre in Helmstedt und Marburg die Rechte studiert, ehe er 1581 auf Anraten seines Vaters an die Universität Rostock wechselte. Er promovierte 1584 bei Heinrich Camerarius und ging anschließend für kurze Zeit nach Wittenberg, wurde danach aber für sein ganzes weiteres Leben in Mecklenburg ansässig. 1587 trat er in den Dienst Herzog Ulrichs III. (15551603) in Güstrow als Rat und Assessor des Hofgerichts, um schließlich ab 1603 als Kanzler der Herzöge Karl (1540-1610) und Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow (1610-1636) eine führende politische Funktion im Herzogtum zu übernehmen. Nach 1618 verlor er zunehmend an Einfluß.
Seine im Jahr 1595 an der Rostocker Universität übernommene juristische Professur behielt er auch im herzoglichen Dienst bei. Zwar nahm er Doktoranden an, doch im Lehrbetrieb ließ er sich zumeist vertreten. Statt dessen entfaltete er eine ausgedehnte Konsultoren- und Publikationstätigkeit. Als Fakultätsmitglied gehörte er dem Spruchkollegium an, das an die Juristenfakultät übersandte Prozeßakten auswärtiger Gerichte zu begutachten hatte. Cothmann, der seine begehrten Gutachten in einer mehrbändigen Konsiliensammlung drucken ließ, hat sich dabei wiederholt durch umsichtiges Eintreten für die Belange der angeklagten Seite hervorgetan. Er und das Rostocker Spruchkollegium überhaupt entwickelten Rechtsgrundsätze gegen die Hexenprozesse und suchten der Hexenverfolgung damit die Grundlage zu entziehen. Cothmann starb in Rostock am 13. April 1624.
Malte Bischoff/Tilmann Schmidt
aus: Hartwig, Angela; Schmidt, Tilmann (Hg.): Die Rektoren der Universität Rostock 1419-2000. Rostock 2000 (BGUR 23), S. 94.